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Schulferienbetreuung durch Lehrpersonen

Rechtliche Beurteilung

In den vergangenen Tagen sind verschiedene Anfragen an den LCH gelangt, welche die Betreuungspflicht von Lehrpersonen während den Schulferien betreffen. Hinzu kam, dass vereinzelt sogar die Betreuung an den Wochenenden angeordnet wurde.

 

Daher hat der LCH den Verbandsanwalt Dr. iur. Michael Merker eingeschaltet, um die Frage zu beurteilen. Da die Frage durch das Notrecht auf Bundesebene ausgelöst ist, macht es Sinn, diese Frage rechtlich auf der überkantonalen Ebene klären zu lassen.

 

Gerne stelle ich euch zu eurer Information die rechtliche Beurteilung von Dr. jur Michael Merkur zur Verfügung.

 

In BILDUNG SCHWEIZ 5/2020 wurde der Sachverhalt in der Rubrik „Schulrecht“ (S. 44-45) ebenfalls verkürzt und leser/innenfreundlich in der Rubrik Schulrecht publiziert. 

 

Sepp Wipfli, LUR-Präsident