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Referendum zur Volksschulverordnung wurde beglaubigt
Das bedeutet, dass sich der Zeitplan zur Ausarbeitung des neuen AWR (Reglement über die Anstellung und Weiterbildung der Lehrpersonen an den Volksschulen) verzögert, da der AWR in Abhängigkeit der Volksschulverordnung steht. Die BKD klärt jedoch ab, ob man dem Landrat im Sinn eines Kompromisses einen Änderungsantrag zur Volksschulverordnung unterbreiten kann, womit das Referendum hinfällig würde.
Foto: LUR-Präsident Sepp Wipfli (Zweiter von links) und Sekretärin Barbara Mattli-Lemmel übergeben die gesammelten Unterschriften vor dem Rathaus in Altdorf an Regierungsrat Georg Simmen (rechts) und Kanzleidirektor Roman Balli.